Satzungen


Die Altpfadfinder-Vereinigung Burghorn mit Sitz in Wettingen ist ein Verein im Sinne von ZGB Art. 60ff. Ehemalige Pfadfinderinnen und Pfadfinder sowie Aussenstehende, die sich mit der Pfadfinderbewegung verbunden fühlen, können Mitglied werden. Gemäss den Bundessatzungen, Art. 2, II, sind sie Passivmitglieder des Schweizerischen Pfadfinderbundes.


Die Vereinigung unterstützt die Pfadfinderbewegung. Die Mitglieder verpflichten sich, bei Bedarf der Abteilung Burghorn mit Rat und Tat beizustehen. Die Vereinigung möchte die in der Pfaderzeit geknüpften freundschaftlichen Bande erhalten.


Die Organe der Vereinigung sind:
- Die Mitgliederversammlung, jährlich im November stattfindend,
- Der Vorstand, bestehend aus dem Präsidenten und 2 - 4 Vorstandsmitgliedern,
- Die zwei Rechnungsrevisoren.
Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre.


Der Vorstand entscheidet über Aufnahme und Ausschluss. Die Gründe für den Ausschluss sind dem betroffenen Mitglied bekanntzugeben. Wird der Vorstandsbeschluss angefochten, so entscheidet die Mitgliederversammlung.


Der Jahresbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er beträgt maximal Fr. 50.- pro Jahr und Mitglied.


Über eine Auflösung der Vereinigung und die Verwendung des vorhandenen Vermögens beschliesst die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Über uns

Wir sind ein Verein im Sinne von ZGB Art. 60ff mit Sitz in Wettingen.

Copyright

Die Rechte an allen publizierten Inhalten liegen bei den Mitgliedern des APV Wettingen.

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